Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches …Art 9 Schiedsklausel
Stand: 02.08.2026
Streitigkeiten aus diesem Abkommen werden durch ein Schiedsgericht entschieden. Es gilt der als Anlage beigefügte Schiedsvertrag.