Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vertrag zwischen dem Land Brandenburg und den evangelischen Landeskirchen in Brandenburg (Evangelischer Kirchenvertrag Brandenburg)
Vertrag zwischen dem Land Brandenburg und den evangelischen Landeskirchen in Brandenburg …Art 1 Glaubensfreiheit und Rechtsstellung
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID242589/1#abs-1 (1) Das Land Brandenburg gewährt der Freiheit, den evangelischen Glauben zu bekennen und auszuüben, den gesetzlichen Schutz.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID242589/1#abs-2 (2) Die Kirchen ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.