Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Görlitz
Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen …Art 6
Stand: 02.08.2026
Die Regelung der Staatsleistungen an das Bistum Görlitz bleibt weiteren Verträgen zwischen den jeweils beteiligten Ländern Brandenburg und Freistaat Sachsen und der katholischen Kirche vorbehalten.