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Art 6 VT-ID242587 (Brandenburg)

Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Görlitz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Regelung der Staatsleistungen an das Bistum Görlitz bleibt weiteren Verträgen zwischen den jeweils beteiligten Ländern Brandenburg und Freistaat Sachsen und der katholischen Kirche vorbehalten.