Die Regelung der Staatsleistungen an das Bistum Görlitz bleibt weiteren Verträgen zwischen den jeweils beteiligten Ländern Brandenburg und Freistaat Sachsen und der katholischen Kirche vorbehalten.
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Die Regelung der Staatsleistungen an das Bistum Görlitz bleibt weiteren Verträgen zwischen den jeweils beteiligten Ländern Brandenburg und Freistaat Sachsen und der katholischen Kirche vorbehalten.