Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die …Art 1 Übertragung der Zuständigkeit
Stand: 02.08.2026
Die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt übertragen für ihr Gebiet die in § 120 Absatz 1 bis 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes den Oberlandesgerichten zugewiesenen Aufgaben dem Kammergericht.