Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung und den Betrieb der Justizvollzugsanstalt Heidering
Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung und …Art 4 Laufzeit
Stand: 02.08.2026
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann nur einvernehmlich geändert werden.