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Art. 4 Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung und … (Brandenburg) — Laufzeit

Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung und den Betrieb der Justizvollzugsanstalt Heidering

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann nur einvernehmlich geändert werden.