Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung …Art 6
Stand: 02.08.2026
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Vertrages. Ausfertigungen der Anlagen werden beim Landesvermessungsamt Brandenburg und beim Landesvermessungsamt Sachsen aufbewahrt und können dort eingesehen werden.