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Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister …

Volltext

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Das Land Brandenburg,

das Land Mecklenburg-Vorpommern,

der Freistaaat Sachsen,

das Land Sachsen-Anhalt und

der Freistaat Thüringen

schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig zuständigen Organe nachstehenden Staatsvertrag:

§ 1

Die Führung des Seeschiffsregisters und die gerichtlichen Aufgaben im Verfahren zur Aufmachung der Dispache werden dem Amtsgericht Rostock für das Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übertragen.

§ 2

Das Land Mecklenburg-Vorpommern verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche gegen die an diesem Staatsvertrag beteiligten Länder; es erhält die Einnahmen des Amtsgerichts Rostock aus den ihm übertragenen Angelegenheiten.

§ 3

Der Staatsvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, und zwar sowohl von dem Land Mecklenburg-Vorpommern gegenüber allen oder einzelnen Ländern als auch von den einzelnen Ländern gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern.

§ 4

Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinterlegt. Der Staatsvertrag tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. Die Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.

Potsdam, den 29. August 1994

Für das Land Brandenburg

Der Ministerpräsident

vertreten durch den Minister der Justiz

Dr. Bräutigam

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Für den Ministerpräsidenten

Der Minister für Justiz,

Bundes- und Europaangelegenheiten

Helmrich

Für den Freistaat Sachsen

Für den Ministerpräsidenten

Der Staatsminister der Justiz

Heitmann

Für das Land Sachsen-Anhalt

Für den Ministerpräsideten

des Landes Sachsen-Anhalt

Die Ministerin der Justiz

des Landes Sachsen-Anhalt

Schubert

Für den Freistaat Thüringen

Der Ministerpräsident

vertreten durch den Justizminister

In Vertretung

Dr. Gasser

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