Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen …

§ 6

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die unmittelbar dem Archivbereich (ABS) zugeordnet sind sowie die Arbeitsverhältnisse derjenigen Mitarbeiter, die für die Erhaltung der in Berlin gelegenen Grundstücke, Gebäude und des Inventars der Gedenkstätten eingesetzt sind, sollen in dem Umfang, wie es für eine Fortsetzung der Arbeit erforderlich ist, bei der Akademie der Künste in Berlin-Tiergarten fortgesetzt werden.

§ 5 § 7