Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen …§ 2
Stand: 02.08.2026
Die vertragschließenden Länder beschließen, die Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aufzulösen. Die Auflösung findet zu dem Zeitpunkt statt, an dem dieser Staatsvertrag in Kraft tritt.