Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen …

§ 1

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Die vertragschließenden Länder stellen fest, daß sie mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland die gemeinsame Trägerschaft der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik übernommen haben.

§ 2