Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg

VT-ABKETHIKKPRAEIMPL_2014

§ 6 Finanzierung der Ethikkommission

Stand: 21.08.2026

Brandenburg

Die Finanzierung der Tätigkeit der Ethikkommission erfolgt ausschließlich über Gebühren. Die Ärztekammer Hamburg erlässt auf der Grundlage des § 7 Absatz 1 Nummer 5 die notwendigen gebührenrechtlichen Bestimmungen für eine kostendeckende Finanzierung.

§ 5 § 7