Gesetze / EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz
EU-VSchDG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 01.01.2026
Wird zitiert von 1
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- BGH, 04.11.2010 – I ZR 139/09Wettbewerbsverstoß: Werbung für natürliche oder naturreine Tabakerzeugnisse - BIO TABAKZitiert von 11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VSchDG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VSchDG/1#abs-2 (2) Unberührt von den Vorschriften dieses Gesetzes bleiben die Zuständigkeiten und Befugnisse nach
1.
den Rechtsvorschriften, die zur Umsetzung oder Durchführung der im Anhang der Verordnung (EU) 2017/2394 genannten Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union erlassen sind, oder
2.
den im Anhang der Verordnung (EU) 2017/2394 genannten unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union und nach den in ihrem Rahmen oder zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VSchDG/1#abs-3 (3) Die Befugnisse nach diesem Gesetz gelten nicht, soweit in anderen Rechtsvorschriften entsprechende oder weitergehende Regelungen vorgesehen sind.