Gesetze / Gebührenverordnung für Amtshandlungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz VSchDG-BVLGebV § 3 Inkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 30.06.2020. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.