Gesetze / Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
VSVgV§ 44a Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von e-Forms
Stand: 24.08.2023
Bis zum Ablauf des sich nach § 83 Absatz 2 der Vergabeverordnung ergebenden Tages sind
1.
§ 2 Absatz 3 nicht anzuwenden und
2.
die §§ 2, 17, 18, 35 und 39 in ihrer am 23. August 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden.