Gesetze / Landesrecht Bayern / Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung
VSU§ 6 Sachgebiete
Stand: 25.08.2026
Die Zulassung eines Sachverständigen kann für eines oder mehrere der folgenden Sachgebiete ausgesprochen werden:
1. Flächenhafte und standortbezogene Erfassung / Historische Erkundung,
2. Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden – Gewässer,
3. Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden – Pflanze / Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien,
4. Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden – Mensch,
5. Sanierung,
6. Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser.