Gesetze / Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
VSBG§ 5 Verfahrensordnung
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VSBG/5#abs-1 (1) Die Verbraucherschlichtungsstelle muss eine Verfahrensordnung haben. Die Verfahrensordnung bestimmt das Konfliktbeilegungsverfahren und regelt die Einzelheiten seiner Durchführung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VSBG/5#abs-2 (2) Die Verbraucherschlichtungsstelle darf keine Konfliktbeilegungsverfahren durchführen, die dem Verbraucher eine verbindliche Lösung auferlegen oder die das Recht des Verbrauchers ausschließen, die Gerichte anzurufen.