Gesetze / Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
VSBG§ 10 Informationspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VSBG/10#abs-1 (1) Die Verbraucherschlichtungsstelle unterhält eine Webseite, auf der die Verfahrensordnung und klare und verständliche Informationen zur Erreichbarkeit und zur Zuständigkeit der Verbraucherschlichtungsstelle sowie zu den Streitmittlern, zur Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle sowie zum Ablauf und zu den Kosten des Streitbeilegungsverfahrens veröffentlicht sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VSBG/10#abs-2 (2) Auf Anfrage werden die Informationen nach Absatz 1 in Textform übermittelt.