Gesetze / Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

VSBG

§ 10 Informationspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VSBG/10#abs-1 (1) Die Verbraucherschlichtungsstelle unterhält eine Webseite, auf der die Verfahrensordnung und klare und verständliche Informationen zur Erreichbarkeit und zur Zuständigkeit der Verbraucherschlichtungsstelle sowie zu den Streitmittlern, zur Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle sowie zum Ablauf und zu den Kosten des Streitbeilegungsverfahrens veröffentlicht sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VSBG/10#abs-2 (2) Auf Anfrage werden die Informationen nach Absatz 1 in Textform übermittelt.

§ 9 § 11