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Art 15 Wirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts auf akzessorische Verträge

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VRRL/15#abs-1 (1) Unbeschadet des Artikels 15 der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge ( 6 ) werden, wenn der Verbraucher sein Recht auf Widerruf eines im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags gemäß den Artikeln 9 bis 14 dieser Richtlinie ausübt, auch alle akzessorischen Verträge automatisch beendet, ohne dass dem Verbraucher dafür Kosten entstehen dürfen, außer solchen, die gemäß Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 14 dieser Richtlinie vorgesehen sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VRRL/15#abs-2 (2) Die Mitgliedstaaten legen die Einzelheiten bezüglich der Beendigung dieser Verträge fest.

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