Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verkehrsordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung
VOWiZustV§ 3 In- und Außerkrafttreten, Übergangsregelung
Stand: 21.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VOWiZustV/3#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verkehrsordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung vom 6. April 1993 ( GVBl. II S. 194) außer Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VOWiZustV/3#abs-2 (2) Für die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung bereits eingeleiteten Verfahren bleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.