(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verkehrsordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung vom 6. April 1993 ( GVBl. II S. 194) außer Kraft.
(2) Für die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung bereits eingeleiteten Verfahren bleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.