Gesetze / Landesrecht Sachsen / VO Ermittlungspersonen Staatsanwaltschaft
VOErmPStA§ 3 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft vom 26. März 1996 (SächsGVBl. S. 158) außer Kraft.
Dresden, den 5. April 2005
Der Staatsminister der Justiz
Geert Mackenroth