Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für das Studienjahr 2026/2027

VO-ZULASSUNGSZAHLEN_2026_2027

§ 1

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ZULASSUNGSZAHLEN_2026_2027/1#abs-1 (1) Für die in der Anlage bezeichneten Studiengänge wird an den dort genannten Hochschulen die Zahl der im Wintersemester 2026/2027 und im Sommersemester 2027 aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber in das erste Fachsemester nach Maßgabe der Anlage festgesetzt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ZULASSUNGSZAHLEN_2026_2027/1#abs-2 (2) Die Studienplätze werden durch die Hochschulen vergeben.

§ 2