Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Hölzchen-Leddernbrück“
VO-SW_NW_HOELZCHEN_LEDDERNBRUECKAnlage (zu § 2 Absatz 2) - Kartenskizze zur Verordnung über den Schutzwald "Naturwald Hölzchen-Leddernbrück"
Stand: 01.09.2026
Für Anlage VO-SW_NW_HOELZCHEN_LEDDERNBRUECK liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.