Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Loben“

VO-NWLOBEN

Anlage (zu § 2 Absatz 2) - Kartenskizze zur Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Loben“

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

Für Anlage VO-NWLOBEN liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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