Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schwarzwasser bei Lipsa“
VO-NSG_SCHWARZWASSER_BEI_LIPSA§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Stand: 21.08.2026
Es werden folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen benannt:
Auskolkungen und Uferabbrüche sollen belassen werden. Der alte, mäandrierende Bachlauf soll, soweit möglich, in das Fließgewässersystem des Schwarzwassers einbezogen werden.
Vorfluter mit ihren Strandlingsgesellschaften sollen bei naturverträglicher Unterhaltung und unter Verzicht weiterer Sohlvertiefungen oder sonstiger Ausbaumaßnahmen erhalten werden.
Die Kiefernbestände sollen zu standortgerechten Kiefern-Eichen- beziehungsweise Birken-Stieleichen-Beständen entwickelt werden.