Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schwarzwasser bei Lipsa“

VO-NSG_SCHWARZWASSER_BEI_LIPSA

§ 2 Schutzgegenstand

Stand: 21.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_SCHWARZWASSER_BEI_LIPSA/2#abs-1 (1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 26 Hektar. Es umfasst folgende Flächen in den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Hermsdorf, Ortsteil Lipsa:

Flur 1

Flurstücke 1-5, 7-13, 15, 19, 21, 24, 25, 27, 28, 30, 32, 33, 36, 38-44, 46, 47, 49-54, 56, 57, 59, 60, 62-64, 66-70, 72;

Schwarzwasser: 6, 14, 16-18, 20, 22, 23, 26, 29, 31, 34, 37, 45, 55, 61, 65, 71;

Weg: 35, 48, 58;

Flur 2

Flurstücke 190, 191/1, 192 jeweils anteilig nördlich des Schwarzwassers.

Eine Kartenskizze ist der Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_SCHWARZWASSER_BEI_LIPSA/2#abs-2 (2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in einer topografischen Karte als Übersichtskarte und in zwei Flurkarten mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die Übersichtskarte mit der Blattnummer 4649-NW im Maßstab 1 : 10 000, unterzeichnet von der Siegelverwahrerin am 13. März 2002, Siegelnummer 39 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR), ermöglicht die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den zwei Flurkarten der Gemarkung Hermsdorf (Ortsteil Lipsa), Flur 1 im Maßstab 1 : 2 000 und Flur 2 im Maßstab 1 : 4 000, die am 13. März 2002 von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR, unterzeichnet wurden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_SCHWARZWASSER_BEI_LIPSA/2#abs-3 (3) Die Karten können beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 1 § 3