Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Oberes Rhinluch“
VO-NSG_OBERES_RHINLUCH§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 21.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Oberes Rhinluch“.