Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Matheswall, Schmielen- und Gabelsee
VO-NSG_MATHESWALL_SCHMIELEN_GABELSEE§ 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
Stand: 21.08.2026
Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
zur Verbesserung der chemischen und biologischen Gewässergüte sollen Maßnahmen zur Minderung von Stoffeinträgen durchgeführt werden;
die im Schutzgebiet liegenden Abschnitte des Platkower Mühlenfließes sollen renaturiert und ihre ökologische Durchgängigkeit verbessert werden, zum Beispiel durch Förderung von Seitenerosion in begradigten Abschnitten sowie die Aufweitung von Straßen- und Wegedurchlässen;
Feucht- und Frischwiesen sollen vorzugsweise als Mähwiesen genutzt werden;
Trocken- und Halbtrockenrasen sollen vorzugsweise als Weide mit Schafen und Ziegen genutzt werden; die Beweidung soll entsprechend eines mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmten und regelmäßig fortzuschreibenden Weideplanes durchgeführt werden;
aufgelassene Grünlandflächen mit Restvorkommen von typischen Wiesen- oder Trockenrasenarten sollen unter Beachtung der Maßgaben von § 5 Absatz 1 Nummer 1 wieder einer regelmäßigen extensiven Nutzung zugeführt werden; dabei können auch lokale Entbuschungsmaßnahmen notwendig werden;
Auen- und Bruchwälder außerhalb der Zone 1 sollen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen werden;
nicht heimische Gehölzarten, wie zum Beispiel Robinie (Robinia pseudoacacia), Späte Traubenkirsche (Prunus serotina), Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Rot-Eiche (Quercus rubra), Hybrid- und Balsam-Pappel (Populus x canadensis, P. balsamifera) sowie Gemeine Fichte (Picea abies), Douglasie (Pseudotsuga menziesii) und andere Nadelhölzer sollen bei der forstwirtschaftlichen Flächennutzung aus dem Bestand entnommen werden. Die Verjüngung von Waldflächen soll nach Möglichkeit durch Naturverjüngung erfolgen; dazu ist der Schalenwildbestand entsprechend zu regulieren;
an Bestandesrändern von Wäldern sollen strukturreiche Waldmäntel aus standortgerechten, gebietsheimischen Bäumen und Sträuchern sowie artenreiche Krautsäume erhalten und entwickelt werden;
es sollen geeignete Einrichtungen zur Besucherlenkung und -information geschaffen werden.