Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lietzener Mühlental“
VO-NSG_LIETZENER_MUEHLENTAL§ 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
Stand: 23.08.2026
Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
das Platkower Mühlenfließ soll in begradigten Abschnitten renaturiert und seine ökologische Durchgängigkeit wiederhergestellt werden;
zum Schutz von Röhrichtbrütern, Watvögeln, Amphibien, wassergebundenen Wirbellosenarten sowie der Gewässervegetation soll bei der Bewirtschaftung des Mühlensees eine frühzeitige Bespannung möglichst bis zum 15. März eines jeden Jahres, eine durchgehende Aufrechterhaltung der Bespannung bis zum 31. August eines jeden Jahres sowie ein langsames Ablassen mit einer Streckung über einen Zeitraum von mindestens 50 Tagen erfolgen;
während des Einstaus des Mühlensees soll ein ökologischer Mindestwasserabfluss zum Unterlauf des Platkower Mühlenfließes von 8 Litern pro Sekunde gewährleistet werden;
Trocken- und Halbtrockenrasen sollen vorzugsweise als Weide mit Schafen und Ziegen genutzt werden; die Beweidung soll entsprechend eines mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmten und regelmäßig fortzuschreibenden Weideplanes durchgeführt werden;
aufgelassene Grünlandflächen mit Restvorkommen artenreicher Grünlandgesellschaften sollen unter Beachtung der Maßgaben von § 5 Absatz 1 Nummer 1 einer regelmäßigen extensiven Nutzung zugeführt werden; dabei können auch lokale Entbuschungsmaßnahmen notwendig werden;
vollständig mit Gebüschen und Gehölzen bewachsene ehemalige Grünlandflächen sollen zu naturnahen Waldlebensraumtypen entwickelt werden;
Auen- und Bruchwälder sollen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen werden;
nicht heimische Gehölzarten, wie zum Beispiel Robinie (Robinia pseudacacia), Späte Traubenkirsche (Prunus serotina), Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Rot-Eiche (Quercus rubra), Hybrid- und Balsam-Pappel (Populus x canadensis, P. balsamifera) sowie Gemeine Fiche (Picea abies), Douglasie (Pseudotsuga menziesii) und andere Nadelhölzer sollen bei der forstwirtschaftlichen Flächennutzung aus dem Bestand entnommen werden;
es sollen strukturreiche Waldmäntel aus standortgerechten, gebietsheimischen Bäumen und Sträuchern und artenreiche Krautsäume erhalten und entwickelt werden;
es sollen geeignete Einrichtungen zur Besucherlenkung und -information geschaffen werden.