Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Krugberg-Mosesberg“
VO-NSG_KRUGBERG_MOSESBERGAnlage 2 (zu § 2 Absatz 1) - Flurstücksliste zur Verordnung über das Naturschutzgebiet "Krugberg-Mosesberg"
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 2 VO-NSG_KRUGBERG_MOSESBERG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.