Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Gusower Niederheide“
VO-NSG_GUSOWER_NIEDERHEIDE§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Stand: 21.08.2026
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
Gehölzarten, die nicht den natürlichen Waldgesellschaften entsprechen, wie zum Beispiel Rot-Esche (Fraxinus pennsylvanica), Rot-Eiche (Quercus rubra), Hybrid-Pappel (Populus x canadensis) und Gemeine Fichte (Picea abies), sollen bei der forstwirtschaftlichen Flächennutzung möglichst kurzfristig aus dem lebenden Bestand entnommen werden;
am Platkower Mühlenfließ sollen Maßnahmen zur Gewässer-renaturierung durchgeführt werden. Naturnahe Kraut- und Gehölzsäume sollen nach Möglichkeit beidseitig erhalten beziehungsweise entwickelt werden, in künstlich vertieften Abschnitten soll die Gewässersohle angehoben werden;
für die an das Naturschutzgebiet angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Teile in der Gemarkung Platkow, Flur 1, Flurstück 483 und in der Gemarkung Gusow, Flur 3, Flurstücke 26, 27 und 28 sollen mit den Eigentümern beziehungsweise Nutzern Vereinbarungen zur Vermeidung von Einträgen in das Fließ getroffen werden;
zur Erhaltung des großflächigen Torfkörpers und zur Verringerung der Nährstofffreisetzung soll der Wasserrückhalt des Naturschutzgebietes durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einleitung von Teilwassermengen aus dem Platkower Mühlenfließ in den Torfbusch, verbessert werden.