Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Grünhaus“
VO-NSG_GRUENHAUS§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 02.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Bergbaufolgelandschaft Grünhaus“.