Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-NSG_GRUENHAUS · GVBl.II/06, [Nr. 28] S.466
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Grünhaus“
12 Normen · Ausgangsfassung vom 14.10.2006 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Erklärung zum Schutzgebiet
- § 2 Schutzgegenstand
- § 3 Schutzzweck
- § 4 Verbote
- § 5 Besondere Verbote für die Zone 1
- § 6 Zulässige Handlungen
- § 7 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- § 8 Befreiungen
- § 9 Ordnungswidrigkeiten
- § 10 Duldungspflicht, Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen
- § 11 Geltendmachen von Rechtsmängeln
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
08.12.2017 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 19 der Verordnung vom 8. Dezember 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 70])
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Historischer Änderungsnachweis
25.01.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 25.01.2016, Artikel 2
§ 6 geändert
GVBl. I 2016, Nr. 05
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Historischer Änderungsnachweis
15.07.2010 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 15.07.2010, Artikel 2
§ 6 geändert
GVBl. I 2010, Nr. 28
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).