Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-NSG_GRUENHAUS · GVBl.II/06, [Nr. 28] S.466

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Grünhaus“

12 Normen · Ausgangsfassung vom 14.10.2006 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Erklärung zum Schutzgebiet
  2. § 2 Schutzgegenstand
  3. § 3 Schutzzweck
  4. § 4 Verbote
  5. § 5 Besondere Verbote für die Zone 1
  6. § 6 Zulässige Handlungen
  7. § 7 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
  8. § 8 Befreiungen
  9. § 9 Ordnungswidrigkeiten
  10. § 10 Duldungspflicht, Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen
  11. § 11 Geltendmachen von Rechtsmängeln
  12. § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    08.12.2017 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 19 der Verordnung vom 8. Dezember 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 70])

  2. Historischer Änderungsnachweis

    25.01.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 25.01.2016, Artikel 2

    § 6 geändert

    GVBl. I 2016, Nr. 05

  3. Historischer Änderungsnachweis

    15.07.2010 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 15.07.2010, Artikel 2

    § 6 geändert

    GVBl. I 2010, Nr. 28

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).