Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dolgenseen-Ragollinsee“
VO-NSG_DOLGENSEENAnlage 1 (zu § 2 Absatz 1)
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 1 VO-NSG_DOLGENSEEN liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.