Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dahmetal bei Briesen“
VO-NSG_DAHMETAL_BEI_BRIESEN§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 21.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_DAHMETAL_BEI_BRIESEN/2#abs-1 (1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 424 Hektar. Es umfasst drei Teilflächen in folgenden Fluren:
Gemeinde:
Gemarkung:
Flur:
Halbe
Briesen
1, 2;
Freidorf
2 bis 9;
Oderin
1;
Rietz-Neuendorf-Staakow
Staakow
1, 5, 6.
Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des Naturschutzgebietes ist dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt. Darüber hinaus ist dieser Verordnung zur Orientierung über die betroffenen Grundstücke eine Flurstücksliste als Anlage 2 beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_DAHMETAL_BEI_BRIESEN/2#abs-2 (2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in den in Anlage 3 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 3 Nr. 1 aufgeführten zwei topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 ermöglichen die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 3 Nr. 2 mit den Blattnummern 1 bis 11 aufgeführten Liegenschaftskarten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_DAHMETAL_BEI_BRIESEN/2#abs-3 (3) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Dahme-Spreewald, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.