Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Boitzenburger Tiergarten und Strom“
VO-NSG_BOITZENBURGER_TIERGARTENAnlage 2 (zu § 2 Absatz 2) - Übersichtskarte, Topografische Karten, Liegenschaftskarten
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 2 VO-NSG_BOITZENBURGER_TIERGARTEN liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.