Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Belziger Landschaftswiesen“
VO-NSG_BELZIGER_LANDSCHAFTSWIESEN§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 21.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Potsdam-Mittelmark wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Belziger Landschaftswiesen“.