Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Batzlower Mühlenfließ-Büchnitztal“
VO-NSG_BATZLOWER_MUEHLENFLIESS_BUECHNITZTAL§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 02.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Märkisch-Oderland wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Batzlower Mühlenfließ-Büchnitztal“.
Einzelnorm