Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Untere Pulsnitzniederung“
VO-NSGUNTEREPULSNITZ_2015§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 02.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Elbe-Elster wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Untere Pulsnitzniederung“.