Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lugkteichgebiet“
VO-NSGLUGKTEICHGEBIET§ 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
Stand: 21.08.2026
Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
Kiefernforste sollen in Laubmischwälder umgebaut werden. Standort- und gebietsfremde Baumarten und Gehölze sollen mittel- bis langfristig entfernt werden;
der Bestand von Schalenwild soll so niedrig gehalten werden, dass eine Naturverjüngung ermöglicht wird;
der Lugkteich soll durch extensive Nutzung in seiner Biotopfunktion nachhaltig gesichert werden;
zur Sicherung der Kleinmoorbereiche, des Feuchtgrünlandes sollen Maßnahmen zur Wiederherstellung standortgerechter Wasserverhältnisse, wie beispielsweise Wiedervernässungen in geeigneten Bereichen, erfolgen.