Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-NSGLOEPTENERFENNE · GVBl.II/98, [Nr. 15] S.374
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Löptener Fenne-Wustrickwiesen“
10 Normen · Ausgangsfassung vom 30.03.1998 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Erklärung zum Schutzgebiet
- § 2 Schutzgegenstand
- § 3 Schutzzweck
- § 4 Verbote
- § 5 Zulässige Handlungen
- § 6 Befreiungen
- § 7 Ordnungswidrigkeiten
- § 8 Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen
- § 9 Geltendmachen von Form- und Verfahrensmängeln
- § 10 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2)
Änderungsverlauf
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 10 neueste Änderung
- 21.08.2026 — 10 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 6 weitere
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Stand der amtlichen Fassung
19.01.2021 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 19. Januar 2021 (GVBl.II/21, [Nr. 6], S.2)
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Historischer Änderungsnachweis
10.06.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.06.2016, Artikel 11
§§ 2, 3 geändert; Anlage 2 angefügt
GVBl. II 2016, Nr. 28, S. 11
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).