Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Koselmühlenfließ“
VO-NSGKOSELMUEHLE§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 23.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Spree-Neiße wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Koselmühlenfließ“.