Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kleine Röder“
VO-NSGKLEINEROEDER§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGKLEINEROEDER/2#abs-1 (1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 385 Hektar. Es umfasst Flächen in folgenden Fluren:
Stadt:
Gemarkung:
Flur:
Bad Liebenwerda
Kosilenzien
Kröbeln
Oschätzchen
Prieschka
Zobersdorf
7, 8;
3 bis 7;
2, 3, 5 bis 7;
1;
2, 3.
Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des Naturschutzgebietes ist dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGKLEINEROEDER/2#abs-2 (2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in den in Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 2 Nummer 1 aufgeführten topografischen Karten mit den Blattnummern 1 und 2 im Maßstab 1 : 10 000 ermöglichen die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 2 Nummer 2 aufgeführten Liegenschaftskarten mit den Blattnummer 1 bis 12. Zur Orientierung über die betroffenen Grundstücke ist eine Flurstücksliste als Anlage 3 beigefügt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGKLEINEROEDER/2#abs-3 (3) Innerhalb des Naturschutzgebietes wird eine Zone 1 mit weitergehenden Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung festgesetzt. Die Zone 1 umfasst rund 28 Hektar und liegt in folgenden Fluren:
Stadt:
Gemarkung:
Flur:
Bad Liebenwerda
Kosilenzien
Kröbeln
Oschätzchen
8;
4, 5;
3, 6, 7.
Die Grenze der Zone 1 ist in den in Anlage 2 Nummer 1 genannten topografischen Karten und in den in Anlage 2 Nummer 2 aufgeführten Liegenschaftskarten mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den Liegenschaftskarten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGKLEINEROEDER/2#abs-4 (4) Die Verordnung mit Karten und Flurstücksliste kann beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam, sowie beim Landkreis Elbe-Elster, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.