Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kleine Röder“
VO-NSGKLEINEROEDER§ 1 Erklärung zum Schutzgebie t
Stand: 02.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Elbe-Elster wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Kleine Röder“.