Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Katzenberge“
VO-NSGKATZENBERGE§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 21.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Dahme-Spreewald wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Katzenberge“.