Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hispe“
VO-NSGHISPE_2016§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Stand: 02.08.2026
Zur Umsetzung der Schutzziele ist die Ausweisung des Gebietes als Naturwaldparzelle oder -reservat zu prüfen.