Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Heidehof-Golmberg“
VO-NSGHEIDEHOFGOLMBERGAnlage 1 (zu § 2 Absatz 1)
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 1 VO-NSGHEIDEHOFGOLMBERG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.