Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-NSGDREHNASTIEBSDSEE · GVBl.II/04, [Nr. 25] S.659

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Drehnaer Weinberg und Stiebsdorfer See“

12 Normen · Ausgangsfassung vom 23.07.2004 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Erklärung zum Schutzgebiet
  3. § 2 Schutzgegenstand
  4. § 3 Schutzzweck
  5. § 4 Verbote
  6. § 5 Besondere Verbote für die Zonen 1 und 2
  7. § 6 Zulässige Handlungen
  8. § 7 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
  9. § 8 Befreiungen
  10. § 9 Ordnungswidrigkeiten
  11. § 10 Duldungspflicht, Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen
  12. § 11 Geltendmachen von Rechtsmängeln
  13. § 12 In-Kraft-Treten
  14. Anlage 2

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    25.01.2016 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 23 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5])

  2. Historischer Änderungsnachweis

    19.08.2015 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 19.08.2015, Artikel 18

    § 3 geändert

    GVBl. II 2015, Nr. 40

  3. Historischer Änderungsnachweis

    15.07.2010 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 15.07.2010, Artikel 2

    § 5 geändert

    GVBl. I 2010, Nr. 28

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).